Landwirtschaftliche Betriebsunfallsmeldungen

 

Bei Unfällen in der Land- und Forstwirtschaft ist eine Unfallmeldung an die SVA der Bauern zu übermitteln.
Die Unfallmeldung ist binnen fünf Tagen nach dem Unfallereignis der Anstalt in dreifacher Ausfertigung zu übersenden.

Beim Ausfüllen der Unfallmeldung ist Ihnen das Gemeindeamt gerne behilflich.

Zuständig