Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 25 OÖ. Bauordnung mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen.

Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten mit einer bebauten Fläche bis zu 12 m² auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Solaranlagen von mehr als 20 m² oder deren Anbringung an Bauwerken. Die Herstellung von Schwimmteichen, Schwimm- und sonstigen Wasserbecken mit einer Tiefe von mehr als 1,50 Meter oder mit einer Wasserfläche von mehr als 35 m². Die Veränderung der Höhenlage einer nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland gelegenen Grundfläche um mehr als 1,5 m. ...

 

Bitte mitbringen:

  • Anzeige-Formular
  • Skizze des Bauvorhabens
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Zuständig