Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht.

Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 86,00 an Gebühren an (€ 76,70 Totenbeschaugebühr und € 9,30 an Gebühren für die Ausstellung einer Sterbeurkunde)

Zuständig