Gemeindeinventar
Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden ein Gebäudeinventar zu erstellen und zu veröffentlichen.
Dieses Inventar soll alle eigenen, gemieteten und/oder gepachteten Gebäude mit einer konditionierten Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² umfassen und Informationen zum jährlichen Energieverbrauch für Wärme, Strom, Kühlung und Warmwasser enthalten.
Die aktuelle Gebäudeinventarliste sowie die bereits vorliegenden Energieausweise werden gemäß den Vorgaben des Landes Oberösterreich und der Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz (EED III) veröffentlicht und stehen hier als PDF-Download zur Verfügung.
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