Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung

Wenn Sie in eine neue Wohnung (oder ein neues Haus) ziehen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden. Das gilt für alle Personen, die sich in Österreich aufhalten, egal, welche Staatsbürgerschaft sie haben – auch für Kinder.

 

Die Anmeldung erfolgt beim "Meldeamt".

Mit der Anmeldung Ihres neuen Hauptwohnsitzes melden Sie Ihren alten Hauptwohnsitz ab. Der alte "Hauptwohnsitz" kann auch in einen weiteren Wohnsitz (auch Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz genannt) umgemeldet werden.

 

Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftsnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro) geahndet wird.

Zuständig